Welche Normen gelten bei der Maschinenprüfung?

Die Erstprüfung einer elektrischen Maschine geht national aus der Norm DIN VDE 0113-1 hervor. Im Prinzip richtet sie sich an den Hersteller einer Anlage/Maschine und beschreibt die Prüfungsschritte, die auszuführen sind. Ab der Inbetriebnahme gilt DIN VDE 0105-100 als Rahmenbedingung für Wiederholungsprüfungen.

Was fällt unter die Maschinenprüfung?

Maschinen sind nach der DIN VDE 0113-1 Anhang C klassifiziert. Hierunter fallen u.a. Förderanlagen, Drehmaschinen, Halbautomatische Maschinen, Roboter, CNC-Fräsen, Krane, Lackieranlagen und auch Druckmaschinen.

Wie läuft die Prüfdurchführung ab?

Haben wir uns auf einen Termin geeinigt, geht es in den folgenden Schritten darum Prüfumfang und Vorgehensweise zu besprechen. Die Durchführung selbst erfolgt nach Absprache mit den Betreibern und den Maschinenbedienern. Sollte bei der Prüfung ein relevanter sicherheitstechnischer Mangel festgestellt werden, wird der Auftragskoordinator zeitnah darüber informiert und die weitere Vorgehensweise besprochen. Nach Durchführung werden die Prüfprotokolle, die Mängelliste sowie die Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung erstellt und übersendet.

Müssen die Maschinen zur Prüfung abgeschaltet werden?

Ein Teil der Prüfung kann im Betrieb durchgeführt werden. Not-Aus Überprüfungen und Erprobungen können die Maschine spannungsfrei schalten. Werden diese vom Betreiber selbst durchgeführt, kann eine Prüfung je nach Art der Maschine auch im laufenden Betrieb durchgeführt werden.

Was können Sie tun, um einen reibungslosen Prüfablauf zu unterstützen?

1. Mitarbeiter informieren: Je besser Ihre Mitarbeiter von der anstehenden Prüfung informiert werden, umso reibungsloser läuft sie ab.
2. Zugänglichkeit ermöglichen: Nach Festlegung des Prüftermins sollte die Bitte an die Mitarbeiter erfolgen, einen leichten Zugang zu den Maschinen zu gewährleisten.
3. Ggf. Maschinenstillstände einplanen: Sie sollten auf kurze Unterbrechungen bei der Prüfdurchführung vor-bereitet sein (abhängig von der Maschine).

Was wird geprüft?

Die Prüfung besteht aus den drei Teilprüfungen: Besichtigung, Erprobung und Messung. Wenn alle drei positiv abgeschlossen werden gilt sie als bestanden.

Welche Qualifikation haben die Prüfer?

Die Prüfer sind befähigte Personen nach der TRBS 1203. Diese verfügen über eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie eine zeitnahe praktische Tätigkeit. Normenkunde, Schulungen/ Erfahrungs-austausch runden ihr Qualifikationsprofil ab.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Die Dokumentation erfolgt über ein Prüfprotokoll aus dem, neben den Teilprüfungen Besichtigung, Erprobung und Messung hervorgeht, wer geprüft hat und mit welchem Messgerät gearbeitet wurde. So lassen sich die Nachverfolgung der Qualifikation des Prüfers und die Kalibrierung des Messgerätes sicherstellen. Die Bewertung der Prüfung erfolgt mit „Prüfplakette erteilt“ oder „nicht erteilt“. Mängel oder Fehler werden auf dem Prüfprotokoll vermerkt.

Wie sind die Prüffristen?

Der maximalprüffristen Richtwert ist nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung definiert (4 Jahre). Jedoch können Schädigungsmechanismen, Ausfallverhalten und eine Häufung von Mängeln eine Anpassung der Prüffrist erfordern. Um den maximalen Prüfzyklus zu gewährleisten, müssen die Fristen für eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. So kann dann nachgewiesen werden warum der maximale Prüffristenwert angesetzt wurde.