Welche Normen gelten bei der stationären Prüfung?

Die Erstprüfung einer stationären Anlage geht aus der Norm DIN VDE 0100-600 hervor. Für Wiederholungsprüfungen gilt die Norm DIN VDE 0105-100/A1. In beiden Normen wird der Prüfumfang beschrieben.

Was fällt unter die stationäre Prüfung?

Zur Prüfung stationärer Anlagen gehören Energieverteiler, Leistungsschalter, Sicherungen, Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter, Steckdosen, Leuchten, Lichtleisten.

Wie läuft die Prüfdurchführung ab?

Die Vorbereitung einer stationären Prüfung ist ein wesentlicher Bestandteil der Durchführung. Der Umfang einer wiederkehrenden Prüfung kann je nach Zustand und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben, sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile), als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen (Prüfungen), ermittelt werden. Teilprüfungen sind auch möglich, soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes der Gesamtanlage abgeleitet werden kann. In der Vorbereitungsphase wird zusammen mit dem Kunden die Prüftiefe ermittelt und darauf basierend ein Angebot erstellt.

Ist eine Abschaltung des stationären Netzes erforderlich?

Kurzfristige Teilabschaltungen der stationären Anlage sind notwendig. Diese erfolgen nach Absprache mit dem Betreiber.

Was können Sie tun, um einen reibungslosen Prüfablauf zu unterstützen?

1. Mitarbeiter informieren: Je besser Ihre Mitarbeiter von der anstehenden Prüfung informiert sind, umso reibungsloser läuft diese ab.
2. Zugänglichkeit ermöglichen: Nach Festlegung des Prüftermins sollte die Bitte an die Mitarbeiter erfolgen, Zugang zu den einzelnen Bereichen der stationären Anlage zu gewährleisten.
3. Teilabschaltungen einplanen: Sie sollten auf kurze Unterbrechungen bei der Prüfdurchführung vorbereitet sein.

Was wird geprüft?

Die Prüfung besteht aus den drei Teilprüfungen Besichtigung, Erprobung und Messung. Wenn alle drei positiv abgeschlossen werden gilt die Prüfung als bestanden.

Welche Qualifikation haben die Prüfer?

Die Prüfer sind befähigte Personen nach der TRBS 1203. Diese verfügen über eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie eine zeitnahe praktische Tätigkeit. Normenkunde, Schulungen/ Erfahrungsaustausch runden ihr Qualifikationsprofil ab.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Die Dokumentation erfolgt über ein Prüfprotokoll aus dem, neben den Teilprüfungen Besichtigung, Erprobung und Messung hervorgeht, wer geprüft hat und mit welchem Messgerät gearbeitet wurde. So lassen sich die Nachverfolgung der Qualifikation des Prüfers und die Kalibrierung des Messgerätes sicherstellen. Die Bewertung der Prüfung erfolgt mit „Prüfplakette erteilt“ oder „nicht erteilt“. Mängel oder Fehler werden auf dem Prüfprotokoll vermerkt.

Wie sind die Prüffristen?

Der maximalprüffristen Richtwert ist nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung definiert (4 Jahre). Jedoch können Schädigungsmechanismen, Ausfallverhalten und eine Häufung von Mängeln eine Anpassung der Prüffrist erfordern. Um den maximalen Prüfzyklus gewährleisten zu können, müssen die Fristen über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. So kann nachgewiesen werden warum der maximale Prüffristenwert angesetzt wurde. Zusätzlich zur Prüffristenermittlung kann über die Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der Teilprüfung verifiziert werden, um so Rückschlüsse auf den Zustand der Gesamtanlage abzuleiten.