Welche Norm gilt bei der Sonderprüfungen?

Wiederholungsprüfungen werden nach den Normen DIN VDE 0702, DIN VDE 0544-4, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-410 geprüft.

Was fällt unter die Sonderprüfungen?

Unter Sonderprüfungen fallen bei Baumüller Services die Prüfungen von E-Ladestationen, Schweißgeräte, Notstromaggregate, Personenschutz-schalter (PRCDs).

Wie läuft die Prüfdurchführung ab?

Haben wir uns auf einen Termin geeinigt, geht es in den folgenden Schritten darum, Prüfumfang und die Vorgehensweise festzulegen. Die Durchführung selbst erfolgt nach Absprache mit dem Auftragskoordinator. Die zu prüfenden Abteilungen werden im Voraus informiert. Nach erfolgter Prüfung werden die Protokolle bzw. die Datensätze ggf. die Gefährdungsbeurteilungen übergeben.

Ist eine Abschaltung des Arbeitsmittels erforderlich?

In der Regel sind Abschaltungen erforderlich, aber nicht zwingend.

Was können Sie tun, um einen reibungslosen Prüfablauf zu unterstützen?

1. Mitarbeiter informieren: Je besser Ihre Mitarbeiter von der anstehenden Prüfung informiert werden, umso reibungsloser läuft sie ab.
2. Zugänglichkeit ermöglichen: Nach Festlegung des Prüftermins sollte die Bitte an die Mitarbeiter erfolgen, einen leichten Zugang zu den Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
3. Stillstände einplanen: Sie sollten auf kurze Unterbrechungen bei der Prüfdurchführung vorbereitet sein (abhängig vom Arbeitsmittel).

Was wird geprüft?

Die Prüfung besteht aus den drei Teilprüfungen: Besichtigung, Erprobung und Messung. Wenn alle drei positiv abgeschlossen werden, gilt sie als bestanden.

Welche Qualifikation haben die Prüfer?

Die Prüfer sind befähigte Personen nach der TRBS 1203. Diese verfügen über eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie eine zeitnahe praktische Tätigkeit. Normenkunde, Schulungen/ Erfahrungsaustausch runden ihr Qualifikationsprofil ab.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Die Dokumentation erfolgt über ein Prüfprotokoll, aus dem neben den Teilprüfungen Besichtigung, Erprobung und Messung hervorgeht, wer geprüft hat und mit welchem Messgerät gearbeitet wurde. So lassen sich die Nachverfolgung der Qualifikation des Prüfers und die Kalibrierung des Messgerätes sicherstellen. Die Bewertung erfolgt mit „Prüfung bestanden“ oder „nicht bestanden“. Mängel oder Fehler werden auf dem Prüfprotokoll vermerkt.

Wie sind die Prüffristen?

Der maximalprüffristen Richtwert beträgt nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung für Sonderprüfungen zwischen vier und einem Jahr. Jedoch können Schädigungsmechanismen, Ausfallverhalten und eine Häufung von Mängeln eine Anpassung der Prüffrist erfordern.
Um den maximalen Prüfzyklus gewährleisten zu können, müssen die Prüffristen über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, da so nachgewiesen werden kann warum der maximale Prüffristenwert angesetzt wurde.