Welche Norm gilt bei der ortsveränderlichen Prüfung?

Die Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln wird durch die Norm DIN VDE 0702 geregelt. Die gemeinsame Norm DIN VDE 0701/0702 wurde wieder in zwei eigenständige Normen getrennt. Die Norm VDE 0701 gilt bei Wiederholungsprüfungen nach Instandsetzung und Änderung an Arbeitsmitteln.

Was fällt unter die ortsveränderliche Prüfung?

Ortsveränderliche Arbeitsmittel sind elektrische Geräte, die am Arbeitsplatz an Endstromkreise mit einer Nennspannung von über 25 V AC und 60 V DC bis zu 1 000 V AC und 1 500 V DC und Strömen bis zu bis 63 A angeschlossen sind. Dies können Geräte sein, die am Endstromkreis am Arbeitsplatz mit einem Anschlussstecker des Typs A, oder fest angeschlossen sind. Maschinen die nach DIN VDE 0113-1 Anhang C klassifiziert sind, fallen nicht unter ortveränderliche Geräte.

Wie läuft die Prüfdurchführung ab?

Haben wir uns auf einen Termin geeinigt, geht es in den folgenden Schritten darum Prüfumfang und Vorgehensweise festzulegen. Die Durchführung selbst erfolgt nach Absprache mit dem Auftragskoordinator. Die zu prüfenden Abteilungen werden im Voraus informiert. Nach der Durchführung werden die Prüfprotokolle bzw. die Datensätze, ggf. die Gefährdungsbeurteilungen übergeben.

Ist eine Abschaltung des Arbeitsmittels erforderlich?

In der Regel sind Abschaltungen erforderlich, aber nicht immer zwingend.
1. Mitarbeiter informieren: Je besser Ihre Mitarbeiter von der anstehenden Prüfung informiert werden, umso reibungsloser läuft sie ab. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei der Verteilung von Informationsschreiben.
2. Zugänglichkeit gewährleisten: Nach Festlegung des Prüftermins sollte die Bitte an die Mitarbeiter erfolgen, einen leichten Zugang zu den zu prüfenden Arbeitsmittel zu ermöglichen. Zum Beispiel unter den Schreibtischen und hinter Schränken. Unterstützen sie uns bitte bei in Schränken gelagerten Geräten sowie bei noch nicht gefundenen Geräten der bereits geprüften Bereichen.
3. Kurze Pausen einplanen: Es kann zu kurzen Arbeitsunterbrechungen kommen (ca. fünf bis zehn Minuten pro Arbeitsplatz). Wir nehmen Rücksicht auf dringende Arbeiten und versuchen weitere Prüfungen vorzuziehen. Bitte haben sie Verständnis, dass wir den Auftrag mit möglichst wenig Wartezeiten durchführen wollen.

Was wird geprüft?

Die Prüfung besteht aus den drei Teilprüfungen Besichtigung, Erprobung und Messung. Wenn alle drei positiv abgeschlossen werden, gilt sie als bestanden.

Welche Qualifikation haben die Prüfer?

Die Prüfer sind befähigte Personen nach der TRBS 1203. Diese verfügen über eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie eine zeitnahe praktische Tätigkeit. Normenkunde, Schulungen/ Erfahrungsaustausch runden ihr Qualifikationsprofil ab.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Die Dokumentation erfolgt über ein Prüfprotokoll aus dem, neben den Teilprüfungen Besichtigung, Erprobung und Messung hervorgeht, wer geprüft hat und mit welchem Messgerät gearbeitet wurde. So lassen sich die Nachverfolgung der Qualifikation des Prüfers und die Kalibrierung des Messgerätes sicherstellen. Die Bewertung der Prüfung erfolgt mit „Prüfung bestanden“ oder „nicht bestanden“. Mängel oder Fehler werden auf dem Prüfprotokoll vermerkt.

Wie sind die Prüffristen?

Der maximalprüffristen Richtwert ist nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung für Werkstattgeräte mit 1 Jahr und für Bürogeräte mit 2 Jahre definiert. Jedoch können Schädigungsmechanismen, Ausfallverhalten und eine Häufung von Mängeln eine Anpassung der Prüffrist erfordern. Bei einer Fehlerquote von über 2% reduziert sich der Prüfzyklus bei Werkstattgeräten auf 0,5 Jahre und Bürogeräten auf 1 Jahr.