Die DGUV V3 Prüfung ist eine gesetzliche Vorschrift der Unfallkassen und definiert bundesweit einheitlich, dass elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüft werden müssen. Kurz gesagt, es handelt sich dabei um die Vorschrift, ihre Betriebsmittel, ihre elektrischen Geräte einer elektronischen Prüfung zu unterziehen.
DGUV V3 Prüfung in 90 Sekunden
Hier gibt es alles zum Thema kurz und prägnant von unserem Experten Norbert Austen dargestellt:
Leistungsspektrum
Aufbau einer rechtssicheren Prüforganisation
- Erstellung von Prüfanweisungen nach § 3 Abs. 6 BetrSichV
- Qualifizierung der Prüfer zur befähigten Person nach TRBS 1203
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung nach § 5 ArbSchG und § 3 Satz 6 BetrSichV
Aufbau einer rechtssicheren Organisation Elektrotechnik
- Unterstützung der verantwortlichen Elektrofachkraft
- Sicherheitstechnische Schulungen von elektrisch unterwiesenen Personen (EUP) und Elektrofachkräfte
Prüfungsdurchführungen unter Berücksichtigung einer rechtssicheren Organisation
- Ortsveränderliche Arbeits- und Betriebsmittel
- Stationäre Arbeits- und Betriebsmittel
- Ortsfeste Maschinen und Anlagen
- Sonderprüfungen.
Durchführung einer DGUV V3 Prüfung
Individuelle auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Prüfkonzepte
In einem ersten Schritt besprechen wir mit Ihnen das genaue Vorgehen und legen den Prüfumfang fest. Wichtig ist es uns dabei den Prüfungsaufwand in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Nach Durchführung werden die Prüfprotokolle der jeweiligen Geräte, die Mängelliste sowie die Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung erstellt und an sie übersendet.
Ein Teil der Prüfung von elektrischen Geräten kann im Betrieb durchgeführt werden. Not-Aus Überprüfungen und Erprobungen können die Maschine spannungsfrei schalten. Werden diese vom Betreiber selbst durchgeführt, kann eine Prüfung je nach Art der Maschine auch im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Die Prüfung besteht aus den drei Teilprüfungen: Besichtigung, Erprobung und Messung. Wenn alle drei positiv abgeschlossen werden, gilt sie als bestanden.
Die Dokumentation erfolgt über ein Prüfprotokoll, aus dem neben den Teilprüfungen Besichtigung, Erprobung und Messung hervorgeht, welcher Mitarbeiter geprüft hat und mit welchem Messgerät gearbeitet wurde. So lassen sich die Nachverfolgung der Qualifikation des Prüfers und die Kalibrierung des Messgerätes sicherstelle.
Aufbau einer DGUV V3 Prüforganisation
Der Aufbau hierzu ist über das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genau dargestellt. Demnach hart der Arbeitgeber Art und Umfang sowie die Fristen wiederkehrender Prüfungen zu ermitteln. Ziel ist es, einem Organisationsverschulden vorzubeugen.
Eine DGUV V3 Prüforganisation im Unternehmen besteht aus drei Hauptbereichen, die letztendlich nur zusammen mit der zur Prüfung verantwortlichen Person oder der verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) zur Prüfung von Betriebsmitteln aufgebaut werden kann. Prüfanweisungen für die jeweiligen Arbeitsmittel müssen erstellt werden, der Qualifizierungsstatus der Prüfer wird dokumentiert und die Risikoanalyse erstellt.
DGUV V3 Schulungen
Die Notwendigkeit der Durchführung von Schulungen hat eine Vielzahl von Gründen. Qualifikation der Mitarbeiter, Aufrechterhaltung der Fachkunde sowie Unterweisungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Wie bieten Schulungen für elektrisch unterwiesene Personen (EUP), Schulungen und Qualifikation befähigter Personen zum Prüfen elektrischer Arbeitsmittel und Schulungen im Rahmen Aufbau einer rechtssicheren elektrotechnischen Organisation an.
Warum Baumüller Services ?
Wir bieten Ihnen individuelle Leistungskonzepte – exakt abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
- Prüfservice: Nach BetrSichV / DGUV V3
- Unterstützung beim Aufbau einer rechtssicheren Prüforganisation zur Umsetzung der gesetzlichen Betriebssicherheitsverordnung
- Qualifikation ihrer Mitarbeiter zur „Befähigten Person“ nach TRBS 1203
Unsere Leistungen sind exklusiv und werden individuell auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnisse abgestimmt.
1. Beratung
Unsere Außendienstmitarbeiter beraten sie gerne. Je nach Art der Prüfung erhalten Sie ein detailliertes, auf ihre Bedürfnisse angepasstes, individuelles Angebot.
2. Auftrag
Nach Auftragserteilung beginnt in unserem Haus die Startphase. Wir planen mit Ihnen zusammen die Termine. Unsere Servicetechniker erhalten alle nötigen Informationen, um eine reibungslose Prüfdurchführung zu gewährleisten.
3. Projektbegleitung
Der kaufmännische und technische Innendienst begleitet die Auftragsdurchführung. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
4. Prüfdurchführung
Die Prüfdurchführung und die Vorgehensweise werden mit dem Auftragskoordinator besprochen. Rückmeldungen erfolgen bei Abweichungen der vereinbarten Vorgaben.
5. Dokumentation
Prüfprotokolle sowie die Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristen-ermittlung werden erstellt und übermittelt.
6. Prüffristenüberwachung
Nach erfolgter Prüfung wird der Vorgang auf Wiedervorlage im System hinterlegt. Wir kontaktieren Sie frühzeitig bzgl. eines Angebotes zur Wiederholungsprüfung.